Förderung von nachgerüsteten Solarstromspeichern gesichert

Diesen Expertentext rund um die Solarstromförderung finde ich besonders interessant, so dass ich ihn nicht vorenthalten möchte:

Auch wenn zwischen der Installation der Photovoltaikanlage nach dem 31. Dezember 2012 und dem Einbau des Solarstromspeichers weniger als 6 Monate liegen, greift das Förderprogramm. Bisher wurde die Formulierung des Bundesumweltministeriums (BMU) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) so interpretiert, dass die 6-Monatsfrist als Voraussetzung für die Förderung gilt.

Wer sich für die Photovoltaikanlage auf dem eigenen Hausdach einen Solarstromspeicher zulegen möchte, erhält seit dem 1. Mai 2013 eine Unterstützung vom Staat. Die Förderhöhe hängt von der Größe der Photovoltaikanlage und den Anschaffungskosten des Solarstromspeichers ab. 30 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst der Staat. Dabei wird unterschieden, ob der Solarstromspeicher gleichzeitig mit einer Photovoltaikanlage installiert oder zu einer bestehenden Photovoltaikanlage mit Errichtungsdatum nach dem 31. Dezember 2012 nachgerüstet wird. Der Fördersatz liegt im ersten Fall bei maximal 600 € pro Kilowatt Solaranlagen-Leistung, im zweiten Fall bei maximal 660 €, da ein höherer Aufwand für den nachträglichen Einbau der Steuerungstechnik angenommen wird.

Die Speicherinstallation gilt jedoch nur dann als Nachrüstung, wenn der Einbau mindestens 6 Monate nach Installation der Photovoltaikanlage erfolgt. Diese Formulierung wurde seitens der KfW bisher so interpretiert, dass die 6-Monatsfrist als Voraussetzung für die Förderung gilt. Nach Rückfrage bei der KfW wurde dem bundesweit tätigen Solarfachbetrieb enerix schriftlich bestätigt, dass es sich nach Aussage des Bundesumweltministeriums jedoch nicht um eine „Ausschlussfrist“ handelt. Die 6-Monatsfrist ist nur maßgeblich, um die gegebenenfalls höhere Förderung in Anspruch zu nehmen. Das bedeutet, dass die Nachrüstung eines Solarstromspeichers vor Ablauf der 6 Monate mit max. 600 Euro pro Kilowatt (kW) und die Nachrüstung eines Solarstromspeichers unter Einhaltung der 6-Monatsfrist mit max. 660 Euro pro Kilowatt gefördert wird.

Aufgrund der ungenauen Formulierung solle in den nächsten Tagen ein aktualisiertes Merkblatt veröffentlich werden, so heißt es seitens der KfW.

„Wir begrüßen, dass auch nachgerüstete Solarstromspeicher gefördert werden – damit machen wir einen wesentlichen Schritt in Richtung dezentrale Energieversorgung. Insbesondere die Speicherung und Nutzung von selbstproduzierten Solarstrom in Wohnhäusern treibt die Energiewende voran.“, so Solarexperte Peter Knuth von enerix. Der Solarfachbetrieb enerix hat sich bereits in den vergangenen Monaten sehr intensiv mit dem Thema Solarstromspeicher beschäftigt und auch erste Solarstromspeicher installiert.

Weitere Informationen zur Förderung von Solarstromspeichern unter: http://enerix.de/solarstromspeicher-foerderung/

(Quelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau)

Expertenkontakt:
Peter Knuth

Enerix Alternative
Energietechnik GmbH & Co KG
Prüfeninger Schloss 2a, 93051 Regensburg
0941.2804370

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