Selbst erzeugten Strom effizienter nutzen und länger speichern

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Die Eigenproduktion von Strom mittels Solarzellen ist äußerst günstig. Bisher gab es lediglich ein Problem: die Speicherung des Stroms. Die Entwicklung hochmoderner Stromspeicher schafft jetzt Abhilfe und wird zudem vom Bund gefördert.

Bereits seit dem 1. März 2016 ist es möglich, diese staatlichen Förderprogramme in Anspruch zu nehmen. Betroffen sind alle dezentralen Batteriespeicher, die in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage an das Stromnetz angeschlossen werden. Die Förderung selbst erfolgt dabei in Form eines zinsgünstigen Darlehens und eines Tilgungszuschusses.

Wozu werden Batteriespeicher überhaupt benötigt?

Photovoltaik-Anlagen sind für private Hausbesitzer eine effiziente Möglichkeit, Energie zu gewinnen und die Energiekosten nachhaltig zu senken. Über großflächige Solarzellen auf dem Dach wird das warme Sonnenlicht absorbiert und in Strom umgewandelt. Es ergeben sich allerdings einige Probleme:

  • Die meiste Energie wird tagsüber gewonnen, wenn die Bewohner nicht im Haus sind.
  • Im Sommer ist die Energiegewinnung höher als im Winter. Gleichzeitig ist der Energiebedarf im Winter vor allem durch die Beheizung der Räume deutlich größer als im Sommer.
  • Die überschüssige Energie kann zwar ins Stromnetz eingespeist werden, das rentiert sich finanziell aber weniger als der Eigenverbrauch.

Um bei diesem Problem Abhilfe zu schaffen, wurde in den letzten Jahren massiv in die Forschung im Bereich Stromspeicher investiert. Schon im Jahr 2012 hat der Bund hierzu die Förderinitiative Energiespeicher ins Leben gerufen, die rund 250 Projekte mit 200 Millionen Euro gefördert hat. Das Ergebnis: Batteriespeicher sind heute viel leistungsfähiger und kostengünstiger als noch vor vier Jahren.

Aktive Förderung des Einbaus von Batteriespeichern

Aufgrund der positiven Entwicklung der Stromspeicher fördert der Staat deren Einbau seit Anfang 2016 auch aktiv. Die Förderung bezieht sich dabei auf bis zu 100 Prozent der Anschaffungskosten des Batteriespeichers und besteht aus zwei Teilen. Private Hausbesitzer erhalten einen günstigen Kredit, dessen Laufzeit bis zu 20 Jahren betragen kann. Der effektive Jahreszins beginnt bereits ab 1,05 Prozent und ist für den kompletten Rückzahlungszeitraum festgeschrieben.

Interessant ist natürlich auch der Tilgungszuschuss, der die Kreditkosten weiter senkt und den zweiten Teil der Förderung bildet. Abhängig ist dessen Höhe vom Datum der Beantragung der Förderung:

Antragszeitraum Höhe des Tilgungszuschusses
01.03.2016 bis 30.06.2016 25 Prozent
Zweites Halbjahr 2016 22 Prozent
Erstes Halbjahr 2017 19 Prozent
Zweites Halbjahr 2017 16 Prozent
Erstes Halbjahr 2018 13 Prozent
Zweites Halbjahr 2018 10 Prozent
Nach 2018 Kein Zuschuss mehr, Auslauf des Programms

In gewisser Weise ist also durchaus Eile geboten. Wer ohnehin bereits über eine Photovoltaik-Anlage betreibt, sollte den Energiespeicher möglichst zeitnah installieren. Für Personen, die noch keine Energie mit Hilfe der Sonne gewinnen, liefert die Förderung einen zusätzlichen Anreiz zur Installation. Zusätzlich können auch für die Photovoltaik-Anlagen selbst Zuschüsse beantragt werden.

Wer und was ist förderberechtigt?

Der Gesetzgeber gibt bei Förderprogrammen immer relativ strikte Richtlinien vor, die Personen erfüllen müssen, um als förderberechtigt zu gelten. Grundsätzlich zielt die Förderung der Energiespeicher sowohl auf alle privaten Haushalte als auch auf Unternehmen ab. Wichtiger ist, dass die Batteriespeicher selbst auf dem neusten Stand der Technik sind. Alle Anforderungen im Detail:

  • Das Batteriespeichersystem wird auch tatsächlich in Deutschland installiert.
  • Die Betriebsdauer muss mindestens fünf Jahre betragen.
  • Pro Photovoltaik-Anlage kann nur ein Batteriespeicher gefördert werden.
  • Die Leistung der Photovoltaik-Anlage darf 30 kWp nicht überschreiten.

Beantragung der Förderung

Wer sich sicher ist, die Anforderungen zu erfüllen, kann die Förderung recht unkompliziert beantragen. Das Verfahren läuft in fünf Schritten ab:

  1. Planung
    Zunächst müssen Immobilienbesitzer einen Installateur damit beauftragen, einen Kostenvoranschlag für die Installation des Batteriespeichers zu erstellen.
  2. Beantragung des Kredits
    Noch bevor der Einbau beginnt, beantragen Hausbesitzer den Förderkredit. Dieser wird immer über die eigene Hausbank in Kooperation mit der staatlichen KfW-Bank vergeben. Es ist also notwendig, einen Termin mit dem Bankberater zu vereinbaren und diesem das Anliegen darzulegen. Die Bank füllt dann gemeinsam mit dem Kreditnehmer den Antrag aus und übermittelt ihn an die KfW. Die Förderbank prüft die Dokumente und erteilt eine Zu- oder Absage für das Vorhaben.
  3. Installation der Anlage
    Erst jetzt wird der Monteur damit beauftragt, den Batteriespeicher zu installieren. Wird der Auftrag bereits vor der Kreditvergabe ausgeführt und das Darlehen anschließend nicht gewährt, müssen Hausbesitzer den Speicher komplett aus eigener Tasche zahlen.
  4. Abruf des Kredits
    Um den Monteur zu bezahlen, kann die Kreditsumme auf einen Schlag oder in Teilen ausbezahlt werden. Teilzahlungen haben den Vorteil, dass die Darlehenszinsen nur während der Beanspruchung anfallen. Bis zu 12 Monate kann ein bewilligter Kredit noch bei der Bank verweilen.
  5. Tilgungszuschuss anfordern
    Sobald die Anlage in Betrieb genommen wurde, kann der Tilgungszuschuss genutzt werden. Da die Kreditvergabe rein rechtlich bei der Hausbank abgewickelt wird, muss wieder ein Termin mit dem persönlichen Bankberater vereinbart werden. Es ist wichtig, der Bank schriftlich nachweisen zu können, dass der Batteriespeicher in Betrieb ist. Dies geschieht etwa durch ein Schreiben des Monteurs. Ist die Prüfung von Seiten der Bank abgeschlossen, reduziert diese die Kreditschuld um den Prozentsatz der Tilgung.

Bild: (c) Unsplash

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